38. „Darf ich meinen Hund bestrafen?“ – oder die wahren Fratzen hinter den anmutend wirkenden Masken.
In einem der vorherigen Beiträge hatte ich mich zur Frage der Gewalt in der Hundeerziehung geäußert. In eine ähnliche Richtung tendieren Fragen, die mir immer mal wieder gestellt werden, nach der Legitimität der Bestrafung im Kontext der Erziehung eines Hundes. In ihr schwingt zwar erkennbar ein Hauch von schlechtem
Gewissen mit. Aber auch eine klitzekleine Hoffnung nach Zulässigkeit lässt sich nicht verleugnen. Denn ansonsten würde man mir die Frage ja wohl kaum stellen. Und Hand aufs Herz, wer wollte behaupten, selbst nicht auch schon mal an den Rand
eines Wutanfalls gekommen zu sein, wenn der Vierbeiner einen mit seinem Verhalten wieder mal an den Rand der Verzweiflung bringt. Dann könnte oder wollte man doch schon mal … und den Frust rauslassen, oder?
Aber der Gedanke ist noch nicht einmal zu Ende gedacht, da erscheinen prompt zwei selbstbewusst auftretende Gestalten namens Tierliebe und Tierschutz mit der abschreckenden Keule der Gewalt in der Hand und flüstern einem mit strengem Blick
und erhobenem Zeigefinger ein schrecklich schlechtes Gewissen ins Ohr. Und dies mit einem Erfolg, der schon erstaunlich ist.
Aber verbirgt sich hinter diesen Gestalten auch tatsächlich das, was sie zu seien vorgeben? Erkennt man nicht bei genauerem Hinschauen, dass es sich in Wahrheit nur um zwei sehr schön anmutende Masken handelt, die ihre dahinter verborgenen
Fratzen nur zu gut zu verbergen wissen? Entlarven sie sich dann nicht schnell als zwei uns sehr gute Bekannte, nämlich Unwissenheit und Manipulation? Erstere könnte man auch Nachplapperer nennen. So nennt man diejenigen, die etwas
ungeprüft und unkritisch, aber im Brustton der Überzeugung, von sich geben, was sie aus irgendwelchen fragwürdigen Wissensquellen beziehen, die selbst für sich die Deutungshoheit über ein Fachgebiet in Anspruch nehmen, ohne dass sie die tatsächliche Sach- und Fachkenntnis besitzen. Aber noch gefährlicher sind die Zweitgenannten. Sie verbreiten nämlich bewusst und in manipulativer Absicht Unwahrheiten, die andere zu einem Denken und Handeln nötigen, die lediglich ihren
eigenen Interessen dienen.
Es ist erstaunlich, welche Erfolge solche Typen erzielen. Und da stellt sich doch die Frage nach ihrem Erfolgsrezept.
Eine plausible Antwort liefert die Sozialpsychologie oder auch die kognitive Psychologie: Immer, wenn Gefühle im Spiel sind, haben Rationalität und Fakten nur schlechte Karten. Ein Verkaufspsychologe kann ganze Bücher darüber verfassen,
wie beim Konsumenten erfolgreich der Verstand ausgeschaltet werden kann, wenn die Gefühle nur stark genug angesprochen werden. Dann kann man auch einem Eskimo den berühmten Kühlschrank verkaufen. Die meisten Entscheidungen werden
nämlich im Bauch getroffen und nicht aufgrund rationaler Abwägungen. Und genau dieses Phänomen nutzen die beiden Fratzen ganz geschickt aus, um ihr mangelndes Wissen und ihre wahren Absichten zu verschleiern. Sie nutzen die Gefühlswelten, die durch Stimmungen gegen Massentierhaltung oder grässlich anmutende Tierversuche und Bilder aus rumänischen Tierheimen geprägt sind, quasi als Hintergrundrauschen, um dem gutgläubigen Hundehalter auf der Grundlage dieser diffusen Gefühlspampe einzureden, dass eine Bestrafung etwas sehr Böses sei. Stattdessen sollen Herrchen und Frauchen gefälligst auf ihren wohlfeilen und edlen Rat hören und lieber mit solch probaten Zaubermitteln herumexperimentieren, die mit ebenso verlockenden Begriffen und nach Kompetenz klingenden Formulierungen verbrämt daherkommen wie „positive Bestärkung“ oder „Beziehung statt Erziehung“ und sonstigem Firlefanz. Äußerungen von selbsternannten Tierliebhabern wie, „Bei
mir kommt Gewalt und Härte in der Hundeerziehung nicht in Frage“ und ähnlich gelagerter Bullshit verführen den Gutgläubigen sehr leicht zur Demut. Denn ein Narr, wer heute etwas gegen Tierliebe oder Tierschutz sagen wollte.
Wenn man mich in solchen Situationen nach dem Grund fragt, kommt mir immer eine Phrase in den Sinn, die auf den römischen Staatsmann Cicero zurückgeht, die mir mein Vater einmal mit auf den Weg gab, für den Fall, dass ich wieder einmal irgendetwas Widersinniges nicht verstehe und mir den wahren Grund dahinter nicht erklären könne: Cui bono? – Wem zum Vorteil? Oder anders ausgedrückt: Wem nützt es?
Im hiesigen Kontext liegt der Verdacht nahe, dass, wenn Hundetrainer sich solcher Aussagen bedienen – und das sind nach meinen Recherchen gar nicht mal so wenige –, sie nicht nur ihre mangelnde Fachkenntnis und den Grund ihres Scheiterns
überspielen wollen, sondern in erster Linie potenzielle Kunden anlocken. Denn mit Slogan wie „Ich bin lieb zu ihrem Hund“ lässt sich der tierliebende Hundehalter offenbar schneller einfangen als mit der Wahrheit – vorausgesetzt, man kennt sie.
Ich bin in einem meiner Bücher ausführlich auf die Bestrafung als Erziehungsmittel und ihr Vorbild in der Natur eingegangen. Die Bestrafung ist das effizienteste Mittel der Erziehung. Wer das nicht glaubt oder zu leugnen versucht, dem empfehle ich einen Tierparkbesuch oder, einem Hundezüchter einmal über die Schultern zu schauen. Wer hier einen Blick hinter die Kulissen eines tierischen Familien- oder Rudellebens – wie beispielsweise beim Wolf – wirft, dem wird sehr schnell einleuchten: Eine Erziehung ohne Bestrafung wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Ein Welpe beispielsweise würde niemals die gesamte Komplexität und Vielfalt aller notwendigen Verhaltensregeln eines intakten Familienlebens begreifen, ohne Sanktionen zu erfahren oder erfahren zu haben. Selbst das Spielen wird ständig durch Maßregelungen unterbrochen, wenn der Protagonist über die Stränge schlägt. Denn ihm bleibt nicht viel Zeit, dies alles zu verstehen und zu lernen. Was die Natur dem kleinen Neuankömmling mitgegeben hat, ist zwar ein ziemlich umfangreiches Repertoire an Verhaltensweisen, mittels derer er sich im Wettbewerb gegenüber Konkurrenten und Rivalen durchsetzen kann. Man nennt es auch das agonistische
Verhaltensrepertoire. Was die Natur ihm aber nicht mitgegeben hat, und er sich bzw. die Eltern oder Geschwister ihm erst mühsam aneignen bzw. anerziehen müssen, sind die Regeln, nach denen er diese einsetzen darf. Und dazu gehört das Wissen über den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum, welches Mittel er wann oder überhaupt anwenden darf. Dieser Erkenntnisgewinn wird entweder durch Methoden des Nachahmens, also der Nutzung von Vorbildern und ihres Nacheiferns initiiert, oder eben durch Sanktionen im Rahmen der Erziehung. Eine Reglementierung
erfolgt quasi immer dann, wenn die Grenzen der Zulässigkeit überschritten sind.
Aber lassen Sie mich zunächst den Versuch einer Erklärung unternehmen, was in diesem Kontext unter Bestraffung überhaupt zu verstehen ist. Weil einige Leser mich ansonsten als Baseballschläger-schwingenden-Tierquäler sehen, wenn ich mich als Befürworter der Bestrafung im Rahmen der Hundeerziehung zu erkennen gebe. Unter Bestrafung sind alle Mittel der Sanktionen und Reglementierungen zu verstehen, mit deren Hilfe Tiere sich untereinander ihren jeweiligen Entscheidungsspielraum begrenzen. Man könnte sie auch als Korrekturen bezeichnen. Das heißt, wenn geklärt wird, wer was machen und wie weit gehen darf. Solche Sanktionen oder Reglementierungen dürfen nicht verwechselt werden mit Gewalt, was Laien oder die selbsternannten „Experten“ aber immer wieder gerne unterstellen. Und ähnlich sieht es in der Beziehung zwischen Hund und Mensch aus. Auch der Mensch muss dem Hund seine Grenzen zeigen, indem er ihm demonstriert, welcher Entscheidungsspielraum ihm zusteht. Und sollte der Hund über diese Grenzen hinausgehen, gilt es, ihn zu korrigieren. Welches konkrete Mittel der Maßregelung oder Sanktion einzusetzen ist, ergibt sich aus der Situation und der
„Schwere“ der Spielraumverletzung. Aber es darf auch nicht vergessen werden, dass solche Korrekturen nicht zwingend für den Hund etwas Unangenehmes sein müssen. Im Gegenteil, sie geben ihm Orientierung und damit Sicherheit. Und Sicherheit ist für ihn bekanntlich ein sehr wichtiges Grundbedürfnis. Insofern ist es aus meiner Sicht doppelt gefährlich, bei Bestrafung von etwas Schlechtem zu reden. Der Hund will sich an uns orientieren und benötigt dafür ganz klare und konsequent angewendete
Regeln. Verhält sich der Mensch ihm gegenüber aber nicht in diesem Sinne, gerät der Hund in Konflikte.
An anderer Stelle habe ich die Erziehung mit dem Mittel der Bestrafung bzw. Korrektur einmal in Form einer Metapher mit den Banden einer Bobbahn verglichen. Auch ein Bobfahrer wird stets durch diese in seiner Fahrt korrigiert, sollte er drohen, aus der Bahn zu kommen. Er würde ohne sie noch nicht einmal das Ziel erreichen.
Allerdings – und damit zur alles entscheidenden Bedingung, soll eine Bestrafung nicht nur erfolgreich, sondern insbesondere auch legitim sein – muss sie zwingend simultan durch das Beseitigen des Grundes des hündischen Fehlverhaltens begleitet werden. Weil erst dann, wenn der Grund für sein Fehlverhalten nicht mehr existent ist, der Hund auch den Sinn der Reglementierung versteht, ohne in einen Konflikt zu geraten.
Will heißen, ohne dem Hund den Grund für sein vermeintliches Fehlverhalten zu nehmen, wäre die Bestrafung ein ungeeignetes Erziehungsmittel. Wenn man beispielsweise einem Hund durch ein falsches Verhalten ihm gegenüber – meistens geschieht dies unbewusst und unabsichtlich – demonstriert hat, dass man nicht
willens oder in der Lage ist, für seine Sicherheit zu sorgen und er demzufolge selbst durch die Nutzung seines agonistischen Verhaltensrepertoires wie beispielsweise seine Aggressionen dafür zu sorgen hat, wäre es widersinnig, wenn er dies tut, ihn
dafür zu bestrafen. Denn man würde ihn dann quasi für etwas maßregeln, wofür er eigentlich eine Anerkennung zu erwarten hätte. Es wäre doch absurd, einen Wachhund für sein Verhalten zu bestrafen, wenn er ein zu bewachendes Revier erfolgreich bewacht.
Wenn ein Hund sich vermeintlich falsch verhält, ist es demzufolge zunächst notwendig, zu hinterfragen, ob sein Verhalten auch aus seiner Perspektive falsch ist und der Mensch dafür gesorgt hat, dass es für dieses Verhalten eigentlich gar keinen Grund gibt. Erst dann wäre eine Reglementierung angezeigt:
So beispielsweise im Fall eines kleinen Jack Russel Terriers; nicht größer als anderthalb Handflächen aber ein „Wadenbeißer“ wie er im Buche steht. Mit gefletschten Zähnen, Knurren und Kläffen verbannte er jeden aus seinem Wirkungsbereich, so dieser sich in seine Aggressionsdistanz wagte und biss sogar die Kinder in der eigenen Familie. Dieses Verhalten war bereits deutlich manifestiert, denn er hatte mit seinen Aggressionen regelmäßig Erfolg. Stets, wenn sich ihm jemand näherte, wich dieser reflexartig zurück, sowie die kleine „Bestie“ seine Drohgebärden aufführte. Diesen Hund für seine Aggressionen ausschließlich zu bestrafen, ohne ihm den Grund für sein Verhalten zu nehmen, wäre also ein falsches und sinnloses Unterfangen. Der erfolgreiche Therapieansatz bestand demzufolge vielmehr darin, sich ihm einerseits zu stellen und nicht zurückzuweichen sowie für
sein Verhalten zu reglementieren. Aber simultan musste ihm demonstriert werden, dass Herrchen oder Frauchen auch zuverlässig für seine Sicherheit sorgen. Denn dass dies zuvor nicht der Fall war, war offensichtlich der Grund seiner Aggressionen.
In diesem Sinne kann ich nur jedem Hundehalter empfehlen, geäußerte Grundsätze oder vermeintlich nach Kompetenz klingende Slogan in der Hundeerziehung stets am Maßstab des gesunden Menschenverstandes zu bewerten und zu argwöhnen,
sollten Sie den Verdacht hegen, man wolle Ihre Gefühle manipulieren.