25. Gewalt in der Hundeerziehung – eine Kritik an der falsch verstandenen
„Konsequenz“ in der Hundeerziehung

Konsequenz hat nichts mit Gewalt zu tun.

Wenn Hundehalterinnen mich kontaktieren, bitte ich sie zunächst um eine kurze
Schilderung dessen, was sie am Verhalten ihres Hundes störe und was sie von mir erwarten würden.

In der Regel wird dann schnell klar, dass sie mich nicht um Hilfe bitten, weil ihr
Liebling partout keine Purzelbäume machen möchte, sondern weil es sich um
handfeste Verhaltensauffälligkeiten handelt, die ihre Halterinnen an den Rand des Verzweifelns bringen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Mehrheit bereits eine Tortour an unzähligen Hundeschulbesuchen absolviert haben, die aber keinerlei Verbesserungen zeitigten.

In diesem Kontext spielt immer wieder das Reizthema eine Rolle, nämlich die
Zulässigkeit von Gewalt in der Erziehung. Denn Hand aufs Herz, wer will behaupten,
nicht auch schon mal an den Rand des Ausrastens gekommen zu sein, wenn ihr
Hund sich wieder einmal wie ein Aggressor verhält und man ihm zu gerne mal so
richtig die Leviten lesen möchte. Aber wird hier nicht Gewalt mit Konsequenz
verwechselt.

Sogar Papst Franziskus hat seinerzeit hierzu seinen heftig umstrittenen Beitrag
geleistet, als er auf die Aussage eines Vaters, dass er seine Kinder manchmal ein
bisschen schlage, antwortete: „Wie schön“.

Ich rede hier zwar nicht von der Erziehung der Kinder, sondern von der der Hunde.
Doch auch da ist die Anwendung von Gewalt bei so manch einem ein absolutes „No- Go“. Ganz zu schweigen von den medialen Angriffen und ganzen Foren im Netz gegen einen Cesar Millan und seinen heftig kritisierten Erziehungsmethoden.

Zur thematischen Einschränkung und zum besseren Verständnis meiner Position ist es notwendig, die Erziehungsfälle, von denen ich hier rede, konkret zu benennen. Denn nur von diesen und ähnlich gelagerten Fällen rede ich und von keinen anderen.
Ich rede also nicht von Oma Hedwigs Schoßhund, der jeden Fremden mit seinem
ohrenbetäubenden Kläffen nervt. Sondern ich rede von solchen Fällen, bei denen es sich um Aggressionen bis hin zu schwerwiegenden Beißattacken handelt, die nach meiner festen Überzeugung hätten verhindert werden können, wenn die Halterinnen bereits bei den ersten signifikanten Verhaltenssymptomen adäquat und konsequent gehandelt hätten. Was sie aber offensichtlich nicht taten, weil irgendwelche selbsternannten Moralapostel ihnen erfolgreich ein schlechtes Gewissen eingeredet haben. Interessant bei all diesen Fällen war, dass die Auswertung aller Fälle ein einheitliches Bild über die Einstellung der Hundebesitzerinnen zur Erziehung ihrer Hunde unter Anwendung von Gewalt ergab: Alle gaben an, diese abzulehnen, um dem Hund nicht weh zu tun oder sogar, ihn nicht zu erniedrigen.

Um welche Fälle handelt es sich?

Ich verzichte im Folgenden bewusst auf die Nennung der jeweiligen Hunderasse,
weil nach meinen Erfahrungen diese nur sehr eingeschränkt kausal mit dem
konkreten Vorfall in Verbindung stehen. Sicherlich hat die Größe und Rasse etwas
mit den Vorfällen und vor allem mit deren Folgen zu tun. Aber die Nennung der
Rasse würde von der eigentlichen Ursache sehr schnell ablenken und den Laien
veranlassen, voreingenommen der eigentlichen Ursachenanalyse aus dem Wege zu gehen und zu behaupten: „Na typisch, das ist doch klar, dass diese Bestien unberechenbar sind.“ Aber ob ein Hund beißt oder nicht, ist kein Resultat eines genetischen Programmiercodes in Abhängigkeit seiner Zuchtlinie.

Es handelt sich um Fälle mit sehr unterschiedlichen Hunderassen. In einem Fall biss die Hündin, die bereits mehrere Jahre bei dem Ehepaar lebte, in Gegenwart des Ehemannes der Ehefrau in den Unterarm. Im anderen Fall verbiss sich das Tier, ein Rüde, in den Rücken eines vierjährigen fremden Kindes und verletzte es schwer. In einem weiteren Fall attackierte der Hund ein dreijähriges Kind in der eigenen Familie und entstellte es derart, dass das Kind nicht nur physische, sondern vor allem psychische Folgeschäden davontrug. Und in einem Fall bissen zwei in Gemeinschaft lebende Hunde einen fremden Hund, der auf sie zurannte, infolgedessen dieser eingeschläfert werden musste. Die Liste solcher Vorfälle ließe sich weit und lang fortsetzen. Ich will mit diesen wenigen nur auf die Art und Schwere der von mir gemeinten Aggressionen hinweisen.

Und nun versuche man sich einmal vorzustellen, in solchen Situationen bei der
Mutter oder dem Vater eines drei-, vier- oder fünfjährigen Kindes, das durch eine
Hundeattacke schwer verletzt wurde, um Verständnis bitten zu wollen, dass sie doch einsehen mögen, dass man einen Hund mittels Strafe nicht erziehen dürfe, denn das tue ihm doch weh oder erniedrige ihn. Würde ein Hund meinem kleinen Sohn so etwas angetan haben, würde ich ihm auf der Stelle sehr wehtun und erniedrigen. Und dies, obwohl mir Hunde und ihr artgerechtes Wohlergehen sehr am Herzen liegen; ansonsten würde ich meinen Job wohl auch nicht machen können.

Bevor ich die aus meiner Sicht einzige effiziente und nachhaltige
Erziehungsmaßnahme zur Vermeidung aggressiven und beißwütigen Verhaltens von Hunden beschreibe, müssen wir zunächst die Gründe für ihre Aggressionen
verstehen. Denn im Umkehrschluss ist die Beseitigung dieser Gründe der Schlüssel zum Erfolg und erfahrungsgemäß die Voraussetzung, die Möglichkeiten ihres Vermeidens oder Beseitigens auch zu akzeptieren.

Wenn wir die pathologisch begründeten Aggressionen einmal vernachlässigen und außer Acht lassen, reduziert sich die auslösende Situation für aggressives
Verhaltens immer auf drei Bedingungen, die simultan in dieser Situation bestehen oder präsent sein müssen:

1. Bedingung: Der Hund fühlt sich selbst für seine Sicherheit verantwortlich oder
ihm wurde diese Verantwortung übertragen. Dazu zählt auch die
Verantwortung für die Sicherheit anderer Tiere oder Menschen oder das
Revier oder irgendeine Ressource. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, ob
ihm diese Verantwortung bewusst oder unbewusst durch die Halterin
übertragen wurde. Meine Erfahrungen belegen aber, dass diese
Verantwortungsübertragung meistens unbewusst geschieht, denn wenn ich in
solchen Fällen die Besitzer darauf anspreche, diese mit Unverständnis
reagieren und mir entgegnen, dass sie dies nicht bewusst getan hätten.

2. Bedingung: Der Hund fühlt sich akut in der konkreten Situation in seiner
Sicherheit bedroht oder sieht die Sicherheit der ihm anvertrauten Personen
oder Ressourcen als akut bedroht an. Zugegebenermaßen ist dies zu
identifizieren, bei der Ursachenanalyse die schwierigste Herausforderung.
Denn dazu bedarf es immer der Kenntnis seiner „Geschichte“ oder
Lebensumstände. So war es beispielsweise in einem der oben genannten
Fälle die psychische Erkrankung der Ehefrau, die durch ihr „unnormales“
Verhalten für den Hund eine Bedrohung darstellte. Auch Kinder hinterlassen
durch ihr oftmals unberechenbares Verhalten beim Hund den Eindruck, seine
Sicherheit oder die seiner Ressource zu gefährden. Fatalerweise kommt hier
noch hinzu, dass Kinder die Drohsignale des Hundes als Freundlichkeit
fehlinterpretieren.

3. Bedingung: Ihm wurde ein zu großer Entscheidungsspielraum überlassen oder
zugestanden, indem ihm im Rahmen der Erziehung oder Sozialisierung bisher
keine Grenzen oder gar Tabus gesetzt wurden, an der er das Nutzen seines
agonistischen Verhaltensrepertoires ausrichten kann. Dieser Punkt korreliert
direkt mit dem erstgenannten und ist mit ihm teilweise identisch. Denn das
Übertragen einer Verantwortung geht immer einher mit dem Übertragen eines
dazugehörigen Entscheidungsspielraums. Diesen Zusammenhang habe ich
auch in meinem Buch „Problemhunde und ihre Therapie“ beschrieben. Auch
deshalb ist hier oftmals die Irritation der HundebesitzerInnen groß, wenn ich
sie darauf anspreche und ihnen erkläre, dass sie offensichtlich dem Hund den
Entscheidungsspielraum überlassen hätten, sein agonistisches
Verhaltensrepertoire auszunutzen, wozu auch seine Aggressionen
einschließlich das Beißen zählen. Denn wie soll er ansonsten seiner ihm
übertragenen Verantwortung gerecht werden. Das wäre ja vergleichbar mit
einem Polizisten, den man all seiner hoheitlichen Mittel beraubt hätte.

Wenn einem diese drei Rahmenbedingungen als Voraussetzung für eine Beißattacke oder irgendeine sonstige Aggression bewusst geworden sind, lässt sich auch leicht die Erziehungsmethode verstehen, mittels derer der Hund im Rahmen seiner Sozialisierung oder Resozialisierung zu einem friedfertigen Wesen gemacht werden kann.

Und die positive Nachricht: Es bedarf keinerlei langwieriger
Konditionierungsverfahren oder Übungen, sondern in der Regel nur einiger weniger Korrekturen. Allerdings müssen diese nicht nur konsequent, sondern vor allem auch demonstrativ energisch erfolgen. Dazu muss man auch akzeptieren, dass solche modern gewordenen und mit wunderschön klingenden Namen verbrämten aber zum Scheitern verurteilten Methoden wie „positive Bestärkung“ oder das Reichen von Leckerli oder sonstige Firlefanz-Ablenkungsmanöver hier völlig fehl am Platze sind. Stattdessen muss konsequent und energisch gehandelt werden:

1. Man entbindet den Hund kompromisslos von der Verantwortung und bietet
ihm simultan in allen Lebenssituationen einen demonstrativen Schutz.
Insbesondere in Situationen, in denen andere Personen oder Artgenossen
auftauchen. Der Grundsatz muss lauten: „Ich als Hundehalterin befinde mich
immer zwischen der Gefahr und meinem Hund – niemals dahinter!“ Das
konterkarierende Gegenteil wäre, den Hund an der „langen Leine“ wie
beispielsweise an einer Schleppleine (was Verkehrteres als eine Schleppleine
gibt es für einen zu erziehenden Hund nicht!!!) vor sich herlaufen und ihn
dadurch schon objektiv immer als erster vor der Gefahr oder Bedrohung sein
zu lassen. Für den Hund wäre dies eine unmissverständliche und
demonstrative Verantwortungsübertragung mit einem adäquaten
Entscheidungsspielraum inklusive Aufgabenübertragung zur Gefahrenabwehr.
Nach dem Motto: Geh du vor, ich bin zu feige. Der Hund versteht diese
Nuance sehr genau.

2. Man entzieht ihm rigoros seinen Entscheidungsspielraum, indem er bei
jeglichem Verstoß gegen ein Tabu oder Überschreiten einer Grenze sofort
korrigiert wird. Und dieses Korrigieren ist in seiner Konsequenz unabhängig
vom Grad des Verstoßes. Je konsequenter und energischer umso effizienter
und effektiver. Wichtig dabei ist, dass dem Hund bereits beim kleinsten
Anzeichen wie beispielsweise dem Knurren unmittelbar und ultimativ das Tabu
demonstriert wird. Und sollte er aggressive Signale einem Kind gegenüber
zeigen, müssen die Halterinnen erst recht und betont konsequent ihre
Korrektur anbringen, um dem Hund den besonderen Schutz, unter dem Kinder
stehen, zu verdeutlichen.

Nun kommt es sicherlich einem Philosophieren gleich, darüber zu diskutieren, ob es überhaupt noch notwendig wäre, den Hund zu korrigieren, wenn ihm doch bereits die Verantwortung entzogen wurde. Damit wäre ihm doch schon der Grund für seine Aggressionen genommen. Einem solchen Einwand würde ich sofort zustimmen. Aber wir reden hier ja nicht nur von der Erziehung des Hundes, bevor etwas passiert ist, sondern ebenso von Hunden, die bereits extrem auffällig geworden sind und mit Hilfe ihrer Beißattacken Erfolg hatten. In diesen Fällen muss beides simultan erfolgen, nämlich das energische Korrigieren – oder nennen wir es ruhig Bestrafen – und anschließende demonstrative Entbinden von der Verantwortung.

Zwei abschließende Bemerkungen seien mir noch gestattet zur Korrektur oder
Bestrafung.

1. Wir sollten im Interesse, insbesondere unserer Kinder, die scheinheiligen
Ressentiments ablegen und nicht fälschlicherweise die Erziehung eines
Kindes mit der Erziehung eines Hundes auf eine moralische Stufe stellen.
Wenn ich ein Kind unter Anwendung oder sogar nur Androhung von Gewalt
erziehe, beschädige ich seine Persönlichkeitsrechte. In der Tierwelt ist es aber
das probateste und effizienteste Mittel einer Erziehung. Ohne sie wäre
beispielsweise in der Welt der Säugetiere eine Erziehung undenkbar. Und
seien Sie versichert, der Hund ist robust genug, um auch eine relativ grobe
physische Sanktion zu verkraften.

2. Erfahrungsgemäß laufen die meisten Korrekturen und Sanktionen ins Leere
und bewirken keinerlei Veränderung im Verhalten des Hundes, weil die
Halterlinnen den Grund für das ungewollte hündische Verhalten nicht
beseitigen, nämlich die dem Hund übertragene Verantwortung. Wenn nicht
beides simultan geschieht, die Entbindung von der Verantwortung und die
Korrektur, also Einschränkung seines Entscheidungsspielraumes, nützt kein
Schimpfen, Hauen, Zerren oder Greifen in den Nacken. Im Gegenteil, der
Hund, dem die Verantwortung weiterhin gehört aber korrigiert wird, kommt in
einen Konflikt und verstärkt unter Umständen sein auffälliges oder aggressives
Verhalten. 
Mit anderen Worten: Wenn man den Hund an der Leine vor sich
herlaufen und an jeder nur denkbaren Stelle markieren lässt, ihn an jeden
anderen seiner Konkurrenten heranlässt und sich freut wie toll er mit vielen
anderen seiner Rivalen „spielt“, kann man sich nicht nur jegliche Korrektur
verkneifen, sondern sollte es sogar. Eine versuchte Korrektur ohne
Ursachenbeseitigung hat ebenso fatale Folgen wie kein Handeln.