19. Der Dilettantismus so mancher Hundeschule –
Eine kurze Kritik an der Ausbildung und Zulassung von Hundetrainern
Mir ist sehr wohl bewusst, dass es sich um eine Gratwanderung handelt zwischen
Verunglimpfung und berechtigter Kritik, wenn ich hin und wieder die Arbeit anderer Hundetrainer oder Hundeschulen kritisiere. Jedoch, was ich so manches Mal an handwerklichem Dilettantismus erleben muss oder davon höre, wenn der ein oder andere verunsicherte Hundehalter mir sein Leid klagt oder mich bittet, wie im folgenden Fall, mir doch einmal das aus ihrer Sicht merkwürde Geschehen auf so manch einem Hundetrainingsplatz anzuschauen und fachlich zu bewerten, schüttelt schon so manchen Hund samt seiner Hütte. Vielleicht wäre meine Intension, immer mal wieder zu kritisieren, auch gar nicht so ausgeprägt, wären da nicht die vielen Enttäuschten und Verzweifelten, die sich an mich wenden, weil ihnen zuvor trotz etlicher Trainingsstunden in verschiedenen
Hundeschulen nicht nur nicht geholfen wurde, sondern ihnen in nicht wenigen Fällen sogar der absurde Rat gegeben wurde, ihre Hunde an ein Tierheim abzugeben, begründet mit der angeblichen Aussichtslosigkeit. Was die Amtstierärzte auch einmal dazu veranlassen sollte, kritischer hinter die Fassaden der fachlichen Qualifizierung von Hundetrainern und ihrer Zulassung zu schauen.
So wurde ich beispielsweise von einem misstrauisch gewordenen Hundebesitzer eingeladen und Zeuge einer Szene, die beispielhaft war für das, was ich hier meine: Eine Hundeschule hatte ihre Kunden samt deren Vierbeiner zu einem gemeinsamen Training eingeladen, mit der ausgegebenen Zielstellung, die Leinenführigkeit ihrer Hunde zu verbessern. Woraus unschwer zu erraten war, dass es sich um die sprichwörtlichen Leinenrabauken handeln musste, die ihren Haltern und Halterinnen das Gassigehen oftmals zu einem Überlebenskampf werden lassen. Die illustre Gesellschaft der daran teilnehmenden Spezies der Gattung lupus familiaris, in der vermutlich, wie zumindest aus ihrem Verhalten unschwer zu erkennen war, keiner dem anderen je zuvor begegnet war, setzte sich nahezu aus so vielen verschiedenen Rassen und Charakteren zusammen wie ihre Anzahl. In etwa zur Mitte der Trainingseinheit geschah dann etwas, das zu hören ich zuvor nicht einmal zu ahnen gewagt hätte. Denn, dass dem Hundetrainer der wahre Grund des rüpelhaften Verhaltens der Vierbeiner offenbar gar nicht bewusst war, was unschwer an den stümperhaften Trainingsansätzen festzumachen war, war das eine, aber viel entscheidender
war, dass somit auch das erklärte Ziel der Veranstaltung mitnichten erreicht sein konnte. Trotzdem sollte es nun zu einer verdienten Pause kommen und der Trainer wandte sich mit folgender Empfehlung, die sogar eher den Charakter einer Anweisung hatte, an seine vertrauensseligen Jünger: „So, wir machen jetzt alle mal die Leinen los und lassen die Hunde zur Erholung ein wenig miteinander spielen!“ Ein Außenstehender müsste sicherlich das blanke Entsetzen in meinem Gesicht erkannt haben noch bevor die letzten Worte des Trainers ausgesprochen waren; ein Entsetzen, begründet in der Vorahnung, was jetzt mit an Sicherheit grenzender Gesetzmäßigkeit geschehen werde, ohne dass es auch nur die geringste Chance gegeben hätte, einzugreifen, um die Katastrophe abzuwenden. Böswillig könnte man unterstellen, hier habe es einen Honorarvertrag zwischen Hundeschule und Tierklinik gegeben. Zum besseren Verständnis meiner Empörung über ein derart eklatantes Versagen eines vermeintlich nach §11 Abs. 1 Nr. 8f des Tierschutzgesetzes zugelassenen Hundetrainers macht es Sinn, sich den Sachverhalt einmal etwas genauer vor Augen zu führen. Da seit dem 1. August 2014 eine Genehmigung für Hundetrainer, Hundeschulen und -psychologen zwingend ist, sind Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung durch den Tierhalter anleiten, verpflichtet, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (meist Veterinär- oder Ordnungsamt) einzuholen. Als Hundehalter sollte ich somit davon ausgehen können, dass diese Personen auch über eine solide Fach- und Sachkenntnis verfügen, denn eine Erlaubnis stellt einen Verwaltungsakt dar, der ein ansonsten bestehendes
Verbot aufhebt. Vor diesem Hintergrund sollte man als Hundehalter ebenso unterstellen können, dass ein Hundetrainer, der seine Kunden vorgeblich einlädt, um die Leinenführigkeit ihrer „Rabauken“ verbessern zu wollen, die Fachkenntnis besitzt, dass es sich bei diesen Hunden um solche handeln wird oder kann, deren intraspezifische oder interspezifische Sozialisierung noch nicht stattgefunden hat bzw. noch nicht abgeschlossen ist. Denn das rüpelhafte Verhalten an der
Leine ist ausschließlich in diesem Sachverhalt begründet. Und somit muss auch jedem nur halbwegs ausgebildeten Hundetrainer bewusst sein, dass solche Hunde in anderen Hunden grundsätzlich erst einmal keine Spielkameraden, sondern aufgrund ihres Dispositionsgefüges, aufgrund dessen sie ihr Grundbedürfnis nach Sicherheit zunächst in die eigenen Pfoten
nehmen, ausschließlich Konkurrenten, Rivalen oder sogar Todfeinde sehen. Woraus sich dann auch ihr rüpelhaftes Verhalten an der Leine ergibt. Denn dieses ist nichts anderes, als ein Ausdruck dafür, die wahren Absichten der ihnen unbekannten Konkurrenten oder Rivalen abklären zu wollen, um auszuschließen, dass von ihnen irgendeine Bedrohung oder Gefahr für Leib und Leben ausgehen könnte. Somit kann das Training auch nur die Einflussnahme auf das Dispositionsgefüge der Hunde zum Inhalt haben, in dessen Ergebnis sie von ihrer Verantwortung für ihre eigene und die Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen oder Ressourcen entbunden wurden. Solange dieses aber nicht geschehen ist, können diese Hunde auch nicht als intraspezifisch oder
interspezifisch sozialisiert gelten. Wenn nun aber ein behördlich zugelassener Hundetrainer von seinen Kunden verlangt, ihre Hunde von der Leine zu lassen, um sie in eine erbarmungslose Schlacht mit ihresgleichen zu schicken – zumindest interpretiere ich die Szene so – ist das nicht nur leichtsinnig und rücksichtslos, sondern grob fahrlässig und berechtigt die Hundehalter nicht nur zum Schadenersatz, sondern gleichsam zur Anzeige des Hundetrainers.