41. Ist die TierSchuHuV hundefreundlich? –
oder ein weiterer Beleg für das Anthropomorphisieren?
Im letzten Beitrag bin ich auf das Thema der artgerechten Hundehaltung eingegangen und habe angekündigt, mich einmal in diesem Kontext zur Vereinbarkeit der Tierschutzhundeverordnung mit dem Tierwohl zu befassen.
Einschränkend will ich aber eingestehen, dass ich dies nicht generell auf die gesamte Verordnung bezogen wissen will, sondern lediglich auf Passagen bzw. einzelne Formulierungen, weil ansonsten der Eindruck entstehen könnte, ich würde die gesamte Verordnung ablehnen – aber keineswegs.
Ich will anhand dieser, zugegeben, sehr selektiven Betrachtung nämlich nur darauf hinaus, dass selbst die Verfasser solch offizieller Dokumente offenbar auch nicht ganz von der kognitiven Fehlleistung des in einer sehr komplexen Welt nicht ganz perfekt funktionierenden menschlichen Gehirns verschont zu bleiben scheinen, indem auch sie die komplexe hündische Mentalität und
Bedürfniswelt zu stark vereinfachen.
Eine solche kognitive Fehlleistung ist, wie ich es bereits in einem anderen Beitrag begründet habe, zunächst einmal nichts grundsätzlich Schlechtes, wenn wir an die Heuristik denken, mit deren Hilfe wir in der Lage sind, eine hoch komplexe Welt sehr effizient vereinfachen zu können und trotzdem noch zu recht annehmbaren Ergebnissen gelangen. Auch sie hilft uns, uns ansonsten nur schwer oder sogar gar nicht zugängliche Welten überhaupt erschließen oder mit ihnen interagieren zu können, anstatt handlungsunfähig vor ihnen zu erstarren. Allerdings mit der Gefahr der Fehlinterpretation, wie wir es am Anthropomorphismus nachweisen können. Wir laufen dann Gefahr, anderen Wesen und Erscheinungen unberechtigt menschliche Züge anzudichten oder sogar unsere eigene Bedürfniswelt.
Ich bin durch Äußerungen vieler meiner Kunden auf ein Thema, das in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, aufmerksam geworden und bin initiiert dadurch einmal der Frage nachgegangen, wo denn die falschen Vorstellungen über die Bedürfniswelt des besten Freundes des Menschen herrühren mögen. Sehr häufig höre ich nämlich von Hundehaltern, die ich mit der Frage konfrontiere, warum sie sich denn nicht für die Haltung nur eines einzelnen Hundes entschieden hätten, sondern stattdessen für die Haltung mehrerer: Es sei doch Allgemeinwissen, dass sich Hunde wohler fühlen würden, wenn sie
unter ihresgleichen seien, denn sie wären ja schließlich Rudeltiere.
Dass letzteres nicht so ist, habe ich bereits in einem der vorherigen Artikel begründet. Aber diesem Irrtum konnten sich offensichtlich auch die Verfasser der TierSchuHuV nicht entziehen, als sie beispielsweise unter §2 folgenden Passus formulierten:
„(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.“
Worin die Intension solch einer Forderung besteht, wird in dem
darauffolgenden Absatz offensichtlich, der da lautet:
„(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum änger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.“
Letzteres ist zwar gut gemeint – vorausgesetzt man interpretiert den Sinn richtig – aber mit einer irreführenden Interpretationsmöglichkeit behaftet. Denn man könnte jetzt auch, wenn man beide Passagen in einem Kontext sieht, beide derart interpretieren, dass die Haltung mehrerer Hunde in der Gruppe dem ureigenen Bedürfnis des Hundes nach Gemeinschaft mit
seinesgleichen gerecht werden würde.
Dem stehen aber die Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung entgegen. Und metaphorisch könnte man entgegnen: Wenn wir unsere Hunde fragen und sie uns mit einem „Handzeichen“ antworten könnten, ob sie denn lieber mit uns allein oder in Gemeinschaft mit mehreren ihrer Artgenossen mit uns
zusammenleben möchten, würden mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit ausnahmslos alle und nahezu enthusiastisch ihre Pfote beim ersten Teil der Frage heben.
Begründet ist das Bedürfnis nach alleinigem Zusammenleben mit einem Menschen nämlich in der Domestikation. Denn in ihrem Ergebnis ist dem Hund das Bedürfnis nach Gemeinschaft im Rudel regelrecht hinweggezüchtet worden. Denn Letzteres hatte seine Bedeutung ausschließlich im Überlebenskampf in freier Wildbahn, denn es stellte den entscheidenden Vorteil bei der Befriedigung der Grundbedürfnisse nach Stoffwechsel und Sicherheit dar. Diesen Überlebensvorteil ersetzt jetzt aber das Zusammenleben
mit einem Menschen. Andere Hunde stellen seitdem bei der
Bedürfnisbefriedigung nicht nur keine Hilfe mehr dar, sondern sind potenziell sogar Rivalen, Konkurrenten im Kampf um Ressourcen oder sind sogar Todfeinde. Ein Hund, der in einem menschlichen Haushalt in Gemeinschaft mit anderen Hunden lebt, sieht sich gezwungen, Nahrung und Aufmerksamkeit der Bezugsperson mit anderen zu teilen. Eine Ausnahme bilden nur die eigenen Familienmitglieder, also der eigene Nachwuchs. Oder der Wunsch nach Kontakt zu seinesgleichen wirkt nur noch temporär, wenn
das Bedürfnis nach Weitergabe der eigenen Gene aufkeimt.
Zugegeben, es ist ein allgemein verbreiteter und sich hartnäckig haltender Irrtum, zu glauben, Hunde würden sich in der Gemeinschaft mit ihresgleichen wohler fühlen als in Monogamie mit seiner Bezugsperson. Einen Beleg liefern all die organisierten Hundetreffen, gegründeten Hundevereine oder sonstige
Zusammenführungsorgien auf einem Haufen. Begründet ist dieses Streben des Menschen zur „Gruppenbildung“ aber nur in seinem eigenen Genom in Form des Bedürfnisses nach Kontaktaufnahme zu anderen Menschen. Denn Kontakte zu anderen Menschen bieten ihm Überlebensvorteile. Gleiches aber dem Hund zu unterstellen wäre Anthropomorphismus.
Es gibt sogar Untersuchungen, die das Gegenteil belegen. Das Wohlbefinden kann bekanntlich relativ zuverlässig mittels der Indikatoren Oxytocin oder Dopamin „gemessen“ werden, wie ich es u.a. auch in dem Buch „Problemhunde und ihre Therapie“ beschrieben habe, die im Urin oder Blut des Hundes nachweisbar sind. Diese Hormone werden dann ausgeschüttet, wenn Freude und Entspannung oder andere Glücksgefühle das Tier überkommen. Selbiges geschieht aber nachweisbar nicht, wenn sie ihresgleichen erblicken, selbst wenn diese ihnen vertraut sind. Darüber sollte auch nicht das vermeintlich freudvolle „Begrüßungsritual“ hinwegtäuschen, wenn zwei ansonsten zusammenlebende Hunde zeitweilig getrennt waren und sich jetzt wiederbegegnen. Das wilde „Begrüßungsritual“ ist mitnichten im
überkommenden Glücksrausch begründet, sondern in der Absicht, erst einmal abzuchecken, ob sich möglicherweise in der Zwischenzeit etwas an den Absichten des anderen geändert haben könnte. Sowie dies geklärt ist und offensichtlich keine Gefahr vom anderen auszugehen scheint, gehen sie sich
erstaunlicherweise schnell wieder aus dem Weg und scheinen keinerlei Interesse mehr füreinander zu hegen. Die Frage müsste doch dann lauten, ob jetzt die große Freude über das Wiedersehen plötzlich abhandengekommen sei.
Im Gegensatz zu diesen Situationen sind aber die Wohlfühlhormone dann nachweisbar, wenn der Hund sein Frauchen oder Herrchen erblickt.
Insofern ist der Absatz 2 des §2 der TierSchuHuV nicht so zu interpretieren, dass Hunde möglichst in der Gruppe zu halten sind, um ihrem Bedürfnis nach Wohlbefinden gerecht zu werden oder gar einer artgerechten Haltung zu entsprechen. Im Gegenteil, eine Einzelhaltung sollte einer Gruppenhaltung immer vorgezogen werden. Allerdings kann man der TierSchuHuV in diesem Kontext auch etwas Positives hineininterpretieren. Wenn man nämlich den Absatz 2 weiterliest und die darin formulierte Forderung im besten Sinne auslegt:
„Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht
zusammengeführt werden.“
Diese Forderung sollte man nämlich dahingehend verstehen, dass, wenn Hunde schon gemeinsam gehalten oder sonst wie zusammengeführt werden, weil man es entweder partout nicht lassen kann oder objektive Gründe dafürsprechen, wie beispielsweise in einem Tierheim oder aus sportlichem Interesse, sie zunächst einmal und potenziell einander nicht freundschaftlich gesonnen, sondern sich grundsätzlich erst einmal argwöhnisch gegenüber eingestellt sind. Denn, ich wiederhole mich gerne, sie sind zuallererst Wettbewerber und keine sich innig liebenden Spielkameraden. Und das heißt, wenn man Hunde unbedingt in einer Gruppe halten möchte, oder muss, und diese stammen nicht aus einem Wurf, muss Herrchen oder Frauchen nicht nur
von der ersten Minute an, sondern auch weiterhin, zwingend „der Chef im Ring“ sein und „für Ordnung sorgen“. Und diese „Ordnungsaufgabe“ besteht zuallererst darin, sehr sensibel und aufmerksam für ausnahmslos alle „Mitglieder“ dieser Gruppe der zuverlässige Garant ihrer physischen und psychischen Unversehrtheit zu sein. Denn die Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Sicherheit steht in der Liste der Grundbedürfnisse an zweiter Stelle und ist damit wiederum der Garant für das Wohlbefinden eines Hundes. Denn die Gefahr des Mobbings – als harmloseste Form des Konkurrenzkampfes in einer Gruppe von Hunden – ist allgegenwärtig und wird vom Laien nicht nur absolut unterschätzt, sondern oftmals überhaupt nicht erkannt und beispielsweise als belangloses oder sogar freudbetontes Spielen fehlinterpretiert.
Deshalb seien Sie lieb zu Ihrem besten Freund und verbringen nicht nur so viel Zeit wie irgend möglich mit ihm allein, sondern meiden Sie auch Hundetreffen aller Art! Damit gewähren Sie ihm die artgerechteste aller Hundehaltungen.