31. Muss ein Hund sowohl ausgebildet als auch erzogen werden?

oder
Die „Haute Ecole“ der Hundeschule

Ich stoße immer mal wieder auf Unverständnis, wenn ich in meinen Beiträgen die
kläglichen Versuche anprangere, mit denen in vielen Hundeschulen versucht wird, mit Hilfe von Ausbildungsmethoden einen Hund zu erziehen. Anlässe, dies zu tun, sind die mir immer wieder von verzweifelten Hundehalterinnen geschilderten
Misserfolge, die sie in Hundeschulen hinnehmen mussten, wenn sie mit ihren
Problemhunden dort vorstellig geworden sind. Deshalb werde ich es auch nicht
müde, immer und immer wieder die Ursachen solcher Misserfolge zu benennen.
Allein schon deshalb, um diesen enttäuschten und oftmals schon resignierten
Hundehalterinnen eine Stimme zu geben. Denn all diese Misserfolge wären nach
meinen Erfahrungen nicht notwendig.

Ich erspare Ihnen an dieser Stelle eine Wiederholung meiner schon mehrfach
gemachten Beschreibung des Unterschieds zwischen Ausbildung und Erziehung.
Doch auch auf die Gefahr hin, ähnlich zu wirken wie Professor Crey in der
Feuerzangenbowle, der bei jeder passenden oder besser gesagt unpassenden
Gelegenheit auf sein Buch „Die Gerechtigkeit des Lehrers unter besonderer
Berücksichtigung der höheren Lehranstalten“
verwies, verweise ich deshalb trotzdem an dieser Stelle nochmal auf mein Buch „Problemhunde und ihre Therapie“, in dem ich diesen Unterschied ausführlich beschrieben habe. Insofern erspare ich mir dies an dieser Stelle. Der Extrakt sollte aber im Hinterkopf sein, da ansonsten meine weiteren Erläuterungen u.U. nicht wirklich verstanden werden.

Immer, wenn mir Hundehalterinnen die Abläufe ihrer erfolglosen und sie nicht selten regelrecht deprimierenden Hundeschulbesuche schildern, insbesondere, wenn sie mir die durch die Hundetrainer angewendeten Methoden beschreiben, berichten sie beinahe ausschließlich von Handlungssequenzen, die gemeinhin ausschließlich zum Repertoire der Ausbildung eines Hundes zählen sollten. Und dies, obwohl man sich an die Hundeschule gewandt habe mit der ausdrücklich erklärten Bitte, den Hund von seinen ungewollten Verhaltensweisen zu befreien, was eindeutig einen Erziehungssachverhalt darstellt.

Ich möchte dieses Thema nochmal zum Anlass nehmen, um auf eine Frage einer
Kundin einzugehen, die sinngemäß lautete, ob denn sowohl die Ausbildung als auch die Erziehung bei jedem Hund notwendig sei.

Ein des Hundetrainings kundiger Advokat würde auf ihre Frage sicherlich antworten: „Kommt d‘rauf an!“ Denn ein Hund, der lediglich zur Bewachung eines Grundstücks eingesetzt werden soll, muss in der Regel nicht erzogen werden.

Bei den mir bekannten Fällen jedoch, zu denen man mich ruft, um den Hund von
seinem „auffälligen“ Verhalten zu befreien, erübrigt sich die Frage allerdings, denn bei all diesen Fällen handelt es sich um notwendige Erziehungssachverhalte, obwohl die Hunde sogar recht gut ausgebildet sind. Sie beherrschen die üblichen Kommandos wie Sitz, Platz & Co. weitestgehend. Nur das Sozialverhalten, das sich auf intraspezifische, interspezifisch und umweltspezifische Aspekte bezieht, entspricht eben nicht den Erwartungen ihrer Halterinnen. Andererseits muss man aber auch sagen, dass, wenn ein Hund gut erzogen ist, eine Ausbildung oftmals gar nicht mehr notwendig ist, wenn man bedenkt, dass die in einer Ausbildung vermittelten Fähigkeiten und Fertigkeiten allein schon durch die Erziehung hinfällig sind.

Doch um der Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit meiner Antwort auf die Frage der Kundin gerecht zu werden, müsste ich dem Advokaten insofern aber zustimmen, wie ich in meiner Antwort natürlich auch diejenigen Fälle berücksichtigt wissen will, bei denen der Hund gewollt in der Lage sein soll, in unterschiedlichen Situationen differenziert zu reagieren und ihm dafür gewollt – ein zwar sehr begrenzter aber immerhin – ein Entscheidungsspielraum überlassen wird. Und für die Nutzung dieses eng begrenzten Entscheidungsspielraumes bedarf es dann aber zusätzlich seiner Ausbildung.

Damit betreten wir allerdings – wie man so schön sagt – die Arena der „Haute Ecole“ der Hundeschule. Und ich würde auch jedem, der nicht über das notwendige Wissen und die notwendigen einschlägigen Erfahrungen sowohl in der Hundeausbildung als auch in der Hundeerziehung verfügt, insbesondere solcher Hunde, die für die Verteidigung von Personen oder Ressourcen die notwendigen physischen Voraussetzungen mitbringen, wie beispielweise die sogenannten Listenhunde, dringend davon abraten, laienhafte Versuche zu unternehmen, diese Arena betreten zu wollen.

Gestatten Sie mir dazu ein kurzes Gedankenexperiment:

Nehmen wir einmal an, eine junge Frau, die mit ihrem kleinen Kind häufig allein zu
Hause weilt, weil der Mann ständig beruflich auf Achse ist, und der nächste Nachbar nicht in Hörweite, ängstige sich in solchen Situationen – auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – und schaffe sich deshalb einen Hund an, der ihr ein sichereres Gefühl vermitteln und im „Ernstfall“ ihr und ihrem Sohn als Schutz zur Seite stehen solle. Selbstverständlich habe sie sich umfassend mit den §§32 StGB bzw. 227 des BGB auseinandergesetzt und kenne nicht nur ihre Rechte, sondern beherrsche gleichwohl ihre Pflichten, die sich aus der Selbstverteidigung ergeben.

Und nehmen wir des Weiteren aber auch an, ihre Intension sei nicht nur, einen Hund zu führen, der ihr und ihrem Sohn Schutz zu bieten vermag, sondern der trotzdem intra- und interspezifisch sozialisiert sei, mithin perfekt erzogen.

Mit anderen Worten, er solle sie auf Befehl verteidigen oder auch lieb sein.

Etwas ausführlicher beschrieben: Er solle einerseits auf Anweisung aggressiv aber trotzdem in jeder Situation abrufbar sein und er solle andererseits alle Wesen in seiner ihn umgebenden Faune ignorieren.

Ein solches Szenarium ist gar nicht so selten; wird aber hinsichtlich seiner
Komplexität und der zwingend notwendigen Differenzierung im dazu notwendigen Training sogar von vermeintlichen Fachleuten nicht selten gar nicht oder nur vage erkannt. Denn viele Hundebesitzerinnen hätten nämlich gerne einen solchen Hund, der einerseits ein „Beschützer“ sein sollte, der sich aber andererseits nicht grundlos mit jedem seiner Artgenossen in die Wolle kriegt oder andere Menschen ankläfft und auf die Nerven geht oder wie ein Wahnsinniger an der Leine zerrt.

Der Weg zu diesem Ziel ist nicht nur möglich, sondern sollte eigentlich in den
genannten Fällen selbstverständlich sein. Ultimative Voraussetzung dafür ist aber das obligat einzuhaltende Prozedere und die richtigen Mittel und Methoden sowohl der Erziehung als auch der Ausbildung.

Ein ebenso zwingendes Muss ist die einzuhaltende Reihenfolge in diesem Prozedere des Trainings, nämlich die Erziehung vor der Ausbildung. Erst wenn der Hund im Rahmen seiner Erziehung ein uneingeschränktes Vertrauen zu seiner Halterin aufgebaut hat, darf die Ausbildung beginnen, im Rahmen derer der Hund den eng begrenzten Entscheidungsspielraum für das „Beschützen auf Anweisung“ übertragen bekommt. Das heißt aber auch: Kein Beschützen ohne Anweisung!

Die wiederum ultimative Voraussetzung für das uneingeschränkte Vertrauen ist seine konsequente Entbindung von jeglicher Verantwortung, sowohl für die seiner eigenen Sicherheit oder die von Frauchen als auch die für irgendeine Ressource. Erst wenn der Hund durch seine Erziehung davon überzeugt wurde – und nichts anderes ist seine Erziehung – dass Frauchen nicht nur willens, sondern vor allem auch in der Lage ist, für beider Sicherheit zu sorgen, darf man ihm mittels der Ausbildung einen eng begrenzten Entscheidungsspielraum übertragen, im Rahmen dessen er dann sozusagen „auf Anweisung“ agiert. Erst dann hat der Hund verinnerlicht, eine potenzielle Bedrohung nicht aufgrund Frauchens Schwäche beseitigen zu müssen, sondern aufgrund der ihm in dieser Situation von Frauchen erteilten Anweisung.

Wem Zweifel kommen sollten, dass dem Hund diesbezüglich die kognitiven
Fähigkeiten eigen sind, zwischen diesen beiden Situationen unterscheiden zu
können, ob Frauchen aus Schwäche so handelt oder nur, weil sie ihm die Anweisung dazu gibt, den kann ich beruhigen. Bello und Co. haben diese Fähigkeiten nicht nur aufgrund ihres Genoms, sondern insbesondere durch die Jahrtausende von Jahren der Domestikation. Sie haben es im Rahmen der Evolution „gelernt“, dass sie von uns sowohl beschützt werden können als auch für uns auf Anweisung Aufgaben zu erfüllen haben, zu denen auch unsere Verteidigung zählt. Allerdings hat das Ganze auch eine Kehrseite: Wenn der Mensch nicht für seinen Schutz sorgt, sorgt der Hund instinktiv selbst für seinen Schutz. Und das bezeichnen viele dann fälschlicherweise als „auffälliges“ Verhalten.

Aber Achtung: All diese Ausbildungssequenzen setzen zwingend die vorherige
Erziehung voraus. Ansonsten wäre der Hund u.U. nur schwer oder gar nicht mehr
abrufbar, wenn er seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen soll. Solche Situationen sehe ich nicht selten bei ausgebildeten Schutzhunden, die durch ihren Führer nur mit Mühe wieder aus einer eskalierten Situation zurückgezogen werden können. Das wäre dann zwar nicht zwingend der einzige Grund, aber es könnte einer sein.