43. Den Hund erziehen trotz unerzogener Hunde - Macht es Sinn?

Ähnlich lautende Fragen stellen mir hin und wieder mal Kunden, wenn sie mir im Nachhinein von ihren Erlebnissen berichten, die den Erfolg, den wir bei der Erziehung ihrer „Leinenrabauken“ relativ schnell erreicht haben, wieder zunichtemachen. Dabei geht es meistens um das unvernünftige Verhalten anderer Hundehalter. Damit meinen sie insbesondere deren Unart, deren Hunde ohne
Zustimmung meiner Kunden an ihre gerade erfolgreich erzogenen Hunde heranzulassen. Dies führe beispielsweise meine Forderung nach einer konsequenten Kontaktvermeidung zu fremden Hunden quasi ad absurdum und mache den Erfolg quasi zunichte.

Es scheint offenbar eine unter vielen Hundehaltern weit verbreitete Unsitte zu sein, ihre Hunde ohne Zustimmung der anderen Halter untereinander Kontakt aufnehmen zu lassen. Ich selbst kann dies aus eigener Erfahrung hinlänglich bestätigen. Wenn ich beispielsweise andere Halter auffordere, ihre Hunde bitte zurückzuhalten, widerfährt mir nicht selten, dass ich nicht nur auf deren Unverständnis stoße, sondern sogar recht böse Reaktionen erfahren muss. Will sagen, viele Halter fühlen sich offensichtlich sogar im Recht mit ihrer Unvernunft und sehen es vermutlich als
eine Art natürliches Recht ihrer Hunde an, zu allen und jedem ihrer Artgenossen Kontakt aufnehmen zu lassen.  Einer Recherche zufolge glauben sie sogar, damit ihren Hunden eine artgerechte Haltung zu gewährleisten, weil es artspezifisch sei, dass Hunde untereinander Kontakt aufnehmen wollen.

(Warum letztere Konklusion Unfug ist, habe ich übrigens ausführlich in meinen beiden Fachbüchern begründet.)

Hinzu kommt aber auch, dass seitens dieser unvernünftig handelnden Zeitgenossen die Auffassung vertreten wird, dass andere Halter dies zu akzeptieren oder zumindest zu dulden hätten.

Ist das aber wirklich so?

Zum besseren Verständnis macht es Sinn, dass ich an dieser Stelle noch einmal den Kontext erläutere, in dem wir uns hier gedanklich bewegen.

Dazu ist es notwendig zu klären, über welche Hunde wir hier eigentlich sprechen, um dann die Notwendigkeit einer konsequenten Kontaktvermeidung zu rechtfertigen:

Vielleicht beginne ich besser mit der Beschreibung derer, die ich hier nicht meine. Denn dann wird das, was ich meine, vielleicht noch etwas deutlicher. Ich spreche, wenn ich von zu erziehenden Hunden und der damit einhergehenden anschließenden Kontaktvermeidung zu ihresgleichen spreche, nämlich nicht von
Tante Liesbeths Schoßhündchen, deren Problem darin besteht, dass sie sich bei den tagtäglichen Begegnungen ihrer Frauchen auf der Straße wie Brummkreisel um sich selbst drehend am Hinterteil beschnüffeln und dabei doppelte Palsteks in ihre Leinen
tütern, worüber sich dann die beiden Damen noch köstlich amüsieren, während sie versuchen, sich nicht selbst in diesem Knäuel an Leinen zu verheddern. Nein, ich spreche hier vielmehr von Rottweiler & Co., deren nicht nur unerwünschtes, sondern oftmals sogar gefährdendes unsoziales Verhalten für ihre Besitzer zu einem ernstzunehmenden Problem geworden ist. Dabei kann sogar das nervende Zerren an der Leine oder Verbellen jedes anderen Wesens noch als harmlos eingestuft und vielleicht sogar außer Acht gelassen werden. Nicht selten geht es hier vielmehr um intraspezifische oder interspezifische Aggressionen, welche jegliches Bewegen in urbaner Umgebung mit ihnen für ihre Halter zu einem Martyrium oder unmöglichen Unterfangen hat werden lassen. In einigen Fällen sind Beißattacken oder sogar Übergriffe auf Kinder zu beklagen, so dass der Amtstierarzt schon ein Wörtchen mitzureden hat.

Kurzum, es geht hier um Hunde, deren Erziehung zwingend angezeigt ist, um ein Zusammenleben mit ihnen überhaupt noch zu ermöglichen, oder dieses zumindest erträglich zu machen. Und in einigen speziellen Fällen geht es sogar darum, ihnen die Euthanasie zu ersparen.

Und dazu muss man wissen, dass – nur mit Ausnahme des Jagdverhaltens und Verhaltens während der Läufigkeit – alle typischen unerwünschten Verhaltensweisen zum sogenannten agonistischen Verhaltensrepertoire zählen, die der erfolgreichen
Auseinandersetzung mit Rivalen, Konkurrenten oder Todfeinden dienen. Allerdings setzen Hunde dieses agonistische Verhaltensrepertoire nur dann ein, wenn sie einerseits auch die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit oder die der ihrem
Schutz anvertrauen Personen und Ressourcen tragen und andererseits ihnen dafür ein ausreichender Entscheidungsspielraum zugestanden wurde. Ansonsten gäbe es
weder einen Grund noch die Möglichkeit, dieses Verhalten an den Tag zu legen.

Ein typisches Indiz dafür, dass dem Hund eine solche Verantwortung überlassen oder übertragen wurde und er auch einen ausreichenden Entscheidungsspielraum besitzt, ist sein demonstrierter Wille zum Aufklären des Reviers und Abklären der
Absichten Fremder, um auszuschließen, dass von ihnen irgendeine Gefahr oder Bedrohung ausgehen könnte. Insofern ist die Absicht, Kontakt zu einem fremden Artgenossen aufzunehmen, ausschließlich darin begründet, abzuklären, ob dieser böswillig oder friedlich gestimmt ist.

Somit besteht das Ziel der Erziehung eines Hundes darin, ihn von dieser Verantwortung zu entbinden und seinen dazugehörigen Entscheidungsspielraum einzuschränken. Denn die Entbindung von seiner Verantwortung ist gleichzusetzen mit der Beseitigung des Grundes für sein unerwünschtes Verhalten und die Einschränkung seines Entscheidungsspielraums mit der Beseitigung der Möglichkeit. Und da eine Erziehung nur von Erfolg gekrönt sein kann, wenn der Grund für ein Verhalten beseitigt ist – da eine Erziehung immer darauf abzielt, beim zu Erziehenden eine „Einsicht“ zu bewirken –, ist die Entbindung von der Verantwortung
die Ultima Ratio. (Weshalb übrigens auch jeglicher Versuch der Konditionierung oder Ablenkung beispielsweise mittels Leckerlis als Erziehungsversuch zwangsläufig zum Scheitern verurteilt ist, weil er keinen Verhaltensgrund beseitigt).

Allerdings macht das Ganze für den Hund nur dann Sinn und führt bei ihm zur „Einsicht“, wenn ab sofort Herrchen oder Frauchen statt seiner dieser Verantwortung nachkommen. Und dieser Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit von
Hund und Mensch muss Herrchen oder Frauchen unter allen Umständen und konsequent wahrnehmen. Weil sowie der Hund den leisesten Zweifel daran hegt, dass Herrchen oder Frauchen weder willens noch in der Lage sind, dieser Verantwortung überhaupt gerecht zu werden, wird er sie sofort selbst wieder
übernehmen und in sein altes Verhaltensmuster zurückfallen. Insofern ist die Compliance von ultimativer Bedeutung.

Die beiden Trainingsmethoden, die für eine erfolgreiche Erziehung zur Verfügung stehen sind einerseits die Demonstration – mit deren Hilfe dem Hund die Verantwortung genommen wird – und andererseits die Korrektur – mittels derer dem Hund der Entscheidungsspielraums eingeschränkt wird.

Und nun sollte doch eigentlich die Schlussfolgerung nicht allzu schwerfallen, zu erkennen, dass die empfohlene Kontaktvermeidung zu fremden Hunden im Anschluss an eine erfolgreiche Entbindung von der Verantwortung eine logische
Folge ist. Denn die Erziehung durch Entbindung von der Verantwortung führt quasi dazu, dass der Hund keinerlei Anlass oder Grund mehr sieht, überhaupt noch Kontakt zu einem Fremden aufzunehmen. Ein erzogener Hund, dem die
Verantwortung genommen wurde, neigt dazu – außer während der Läufigkeit – ein sichtliches Desinteresse an Fremden zu demonstrieren.

Die Gefahr eines Rückfalls in alte Verhaltensmuster ist jedoch enorm, sowie die Halter ihrem Hund doch wieder den Kontakt zu Fremden „ermöglichen“. Denn der Hund kann nur schwer unterscheiden, ob diese Kontaktaufnahme „aus Versehen
und ohne Willen von Herrchen oder Frauchen geschieht, oder ob dahinter wieder der Auftrag zum Aufpassen steht.

Deshalb ist es durchaus eine hilfreiche Situation für einen anhaltenden Erziehungserfolg, wenn die Hundehalter gegenüber Fremden laut und konsequent mit der Aufforderung, ihre Hunde bitte zurückzuhalten, ihrem eigenen Hund demonstrieren, dass sie gewillt und in der Lage sind, für ihre beider Sicherheit zu sorgen.