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Die Paradoxie der Bestrafung

Ein Thema der Hundeerziehung, das sehr kontrovers diskutiert wird, mithin sogar recht emotional, ist das der Bestrafung. Die absoluten Befürworter bezeichnen sie als Königsweg und beziehen sich dabei insbesondere auf das natürliche Vorbild in einer Wolfs- oder Hundefamilie; die militanten Gegner steigern sich demgegenüber schon mal gerne in eine aggressive Totalablehnung und begründen diese unter anderem mit ethisch-moralischen Grundsätzen.

Aber was sagt denn die Wissenschaft dazu; unabhängig von jeglicher Emotionalität? Was sagt beispielsweise der Sozialwissenschaftler zur Wirksamkeit von Bestrafungen in der Erziehung im Reich der Säuger?

Kann mittels einer Bestrafung ein gewolltes Erziehungsziel im Sinne einer absichtsvollen Beeinflussung erreicht werden?

Bevor ich dazu komme, sei mir gestattet zu erklären wie ich auf diese Fragestellung gekommen bin:

Ich hatte in einem meiner letzten Beiträge von einem Rottweiler berichtet, der – für die Besitzer angeblich ohne jegliche Vorwarnung – den Elektrozaun samt Hecke überwand und in Nachbars Swimmingpool die Schwimmhilfe des darin spielenden 6-jährigen Enkelkindes attackierte. Glücklicherweise entstand dem kleinen Jungen aufgrund des sofortigen und energischen Eingreifens seines Opas zumindest kein physischer Schaden, abgesehen von dem schwer einzuschätzenden psychischen.

Und ich habe auch die drakonische Bestrafung des Tieres durch den Opa erwähnt, nachdem er es aus dem Pool „befördert“ hatte, die dann in der anschließenden Diskussion sehr kontroverse Reaktionen provozierte. Eine Tendenz war wie erwartet ihre Ablehnung.

Interessanterweise habe ich in der Zwischenzeit erfahren, dass der Rottweiler zum wiederholten Male die Barriere der Grundstücksgrenze überwunden hat und erneut in Nachbars Pool gesprungen ist. Diesmal war das Enkelkind zum Glück nicht zu Besuch und es entstand „nur“ ein materieller Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Hundehalters wohl auch bezahlt hat.

Ich will mich an dieser Stelle nicht zu dem unverantwortlichen Handeln der Hundebesitzer äußern – besser gesagt, ihrem unterlassenen Handeln, denn sie sind verpflichtet, eine für den Hund unüberwindbare Barriere zu schaffen. Vielmehr soll es in diesem Beitrag – wie oben erwähnt – um eine andere Frage gehen.

Denn nach dem wiederholten „Fehlverhalten“ des Hundes scheinen ja all diejenigen Recht zu bekommen, die eine Bestrafung des Tieres ablehnten mit der Begründung, sie könne bei dem Tier ohnehin nicht die gewünschte Reaktion bewirken, weil es die Kausalität gar nicht erkennen könne.

Abgesehen von der Tatsache, dass in diesem konkreten Fall nicht der Besitzer des Hundes die drakonische Bestrafung vollzogen hatte, sondern die für den Hund fremde Person des Nachbarn und somit die vermeintliche „Erziehungsmaßnahme“ keine zwischen Herrchen und Hund war, bleibt trotzdem die Frage nach der Wirksamkeit, denn angeblich hatte auch Herrchen ihn bestraft. Für letzteres gibt es allerdings keine Zeugen. Deshalb will ich mich an dieser Stelle noch nicht zum Unterschied in der Effektivität einer Bestrafung in Abhängigkeit der Beziehung zwischen Bestrafendem und Bestraftem äußern. Darauf werde ich evtl. in einem weiteren Beitrag eingehen, denn der Unterschied ist fundamental.

Bleiben wir also, unabhängig von dieser Besonderheit, bei der eingangs gestellten Frage nach der Wirksamkeit einer Bestrafung als erzieherisches Mittel und befragen die Sozialwissenschaft.

Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse liegen dazu vorwiegend aus der Humanwissenschaft vor. Aber der Hund ist wie der Mensch ein sogenanntes autopoietisches System. Insofern lassen sich Parallelitäten durchaus unterstellen. Die Autopoiese bezeichnet die Selbstschöpfung oder Selbstorganisation eines lebenden Systems. Das Pendant wäre eine Maschine. Will meinen, lebende Systeme sind nicht mit Maschinen vergleichbar, auf die durch Einflussnahme direkt eingewirkt werden kann. Wenn beispielsweise auf eine intakte und in ihren Funktionen bekannte Maschine mit einer bekannten Größe eingewirkt wird, kann man grundsätzlich die Reaktion der Maschine vorausberechnen.

Wenn demgegenüber aber von außen auf ein autopoietisches System Einfluss genommen wird, wirkt dieser Einfluss auf ein System der „Selbstorganisation“, der im Ergebnis zu sehr subjektiv determinierten Reaktionen führen kann. Die Vorhersagbarkeit solcher Reaktionen liegt oftmals bei fünfzig-fünfzig.

Trotzdem müssen autopoietische Systeme aber auf äußere Einflussnahmen reagieren. Allerdings in Abhängigkeit ihrer systemeigenen Regeln. Soll heißen, Einflüsse von außen werden stets intern verarbeitet. In der Fachsprache heißen diese “Verstörung” und Anpassung (vgl. Simon, F.B., Unterschiede, die Unterschiede machen).

Wenn wir nun davon ausgehen, dass wir bei einer Bestrafung nicht von einer im Affekt getätigten Handlung sprechen, sondern von einer geplanten Maßnahme, dann hat sie strategischen Charakter. Pädagogisch eingesetzt sollen durch sie nämlich bestimmte Verhaltensweisen verhindert oder unterdrückt werden. Dabei soll aber der Effekt kein reines Konditionieren sein – wie beispielsweise bei der Ausbildung eines Hundes – sondern zu einer Einsicht führen. Strafe soll zur Einsicht in das falsche, dem “guten Ziel” widersprechende Verhalten und zur entsprechenden Besserung führen (vgl. dtv Lexikon / Brockhaus).

Insofern könnte man nun zu dem Schluss kommen, dass Strafe als strategische, geplante Handlung mit dem Ziel, direkt Einfluss auf den Hund zu nehmen, unter Berücksichtigung, dass der Hund ein autopoietisches System ist, scheitern muss. Zwar wird die Strafe immer etwas bewirken, weil das System diese „Verstörung“ irgendwie verarbeiten muss. Dass aber diese Veränderung im Sinne des Strafenden stattfindet, müsste demzufolge aber unwahrscheinlich sein oder ihr Ergebnis bei fünfzig-fünfzig liegen.

Das bestrafte Tier, welches ein lebendes System ist, wird nach Wegen suchen, sich einerseits den unangenehmen Konsequenzen der Strafe zu entziehen und sich andererseits im geringst möglichen Umfang an das Milieu, in dem bestraft wird, anzupassen. Wie und in welchem Umfang es das tut, lässt sich weder planen noch vorhersehen. Ein solches Phänomen lässt sich auch im menschlichen Umfeld beobachten, wo Strafe als das wesentliche Erziehungsmittel eingesetzt wird. Häufig wird in strafenden Elternhäusern genau das Gegenteil von dem erreicht, was erreicht werden soll. Kinder aus solchen Milieus werden nicht selten zu selbstunsicheren oder sozial auffälligen Menschen (vgl. Claudia D’Agnano-Salomon). Gleiches ist bei Hunden zu beobachten.

„Aus systemischer Sicht ist Strafe, soweit sie zur Einsicht führen soll, in ihrem Wesen paradox. Jede Strafe ist eine Zwangsmaßnahme, auch wenn sie noch so milde ist. Denn Einsicht ist nur freiwillig möglich. Man sieht ein oder man sieht nicht ein. Man kann nicht einsehen müssen. Einsicht ist eine Lernleistung des autopoietischen Systems. Wenn die Anregungen für das Kind (den Hund – der Autor) akzeptabel sind, wenn sie also der autopoietischen Struktur des Kindes (Hundes) nicht widersprechen, haben sie die Chance, als Einsicht verarbeitet zu werden.“

Und damit sind wir bei der Lösung:

Grundsätzlich kann man feststellen, dass Bestrafung als isolierte Erziehungsmaßnahme scheitern muss, weil sie nur sehr unwahrscheinlich durch das autopoietische System Hund in eine Lernleistung, die zu einer Einsicht führt, verarbeitet wird.

Allerdings findet sich der Casus knacksus für das Problem in der Begrifflichkeit „isolierte“ Erziehungsmaßnahme. Denn wenn sie stattdessen simultan, also gleichzeitig mit einer Maßnahme stattfindet, die den Hund zur „Einsicht“ kommen lässt, dass sein „falsches“ Verhalten gar nicht notwendig ist, macht die Bestrafung als Korrekturhinweis wiederum Sinn. Ähnlich dem Anstoßen eines Bobfahrers an die Bande, die ihm den Hinweis gibt, dass er nicht auf der Idealspur fährt.

Wenn man also die Bestrafung als Korrektur versteht und dem Hund gleichzeitig den Grund für sein „falsches“ Verhalten nimmt, unterstützt die Bestrafung durchaus die Erziehung. Entscheidend für den Erfolg ist aber dann nicht die Bestrafung selbst, sondern der dem Hund genommene Grund für sein „falsches“ Verhalten.

Ein Beispiel:

Man liest in verschiedenen Quellen, dass Rottweiler & Co. eine „straffe Hand“ benötigen. Wenn man dann aber nachfragt, was denn dies bedeute, bleiben konkrete Antworten meistens aus oder sind schlichtweg falsch. Das Herumgeeiere in den ausflüchtigen Antworten selbst mediensüchtiger HundetrainerInnen ist schon erschreckend. Dabei ist die Antwort eigentlich ganz eindeutig:

„Straffe Hand“ bedeutet nichts anderes, als die demonstrative Einschränkung des Entscheidungsspielraumes eines Hundes in Abhängigkeit seiner ihm angezüchteten Veranlagungen und der ihm tatsächlich übertragenen Verantwortung.

Wenn einem Hund im Rahmen seiner Zuchthistorie durch gezielte Selektion gewollt die Fähigkeiten zum Beschützen und Verteidigen angezüchtet wurden, wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit instinktiv sein gesamtes agonistisches Verhaltensrepertoire einschl. Aggressionen anwenden, wenn man ihm einerseits eine adäquate Aufgabe/Verantwortung überträgt und ihm andererseits den dazugehörigen, also ausreichenden, Entscheidungsspielraum überlässt. Wenn er also die Aufgabe erhält, Haus, Hof, Kind und Kegel zu beschützen, wird er dies auch konsequent tun. Sein aggressives Verhalten gegenüber unliebsamen Gesellen wäre dann völlig normal und sein Entscheidungsspielraum müsste entweder gar nicht oder nur sehr selektiv, entsprechend seiner sonstigen Aufgabenbeschränkungen und Handlungsgrenzen, eingeschränkt werden.

Etwas zugespitzt heißt das: Ein als Wach- und Schutzhund gezüchteter Rottweiler, dem eine solche Aufgabe und Verantwortung auch tatsächlich und ausschließlich übertragen wurde, bedarf keiner Begrenzung seines Entscheidungsspielraumes; also auch keiner „straffen Hand“. Denn er soll genau das “machen”, wozu ihm seine Veranlagungen angezüchtet wurden.

Wenn der gleiche Hund aber eine solche Aufgabe nicht wahrnehmen soll, weil man ihn beispielsweise als “schicken” Begleiter auf seinen Spaziergängen wünscht, muss man ihn allerdings demonstrativ von dieser Verantwortung entbinden und simultan für jeden Verstoß korrigieren bzw. bestrafen und so seinen Entscheidungsspielraum einschränken bzw. vollständig nehmen. Die Korrektur bzw. Bestrafung wird bei ihm aber nur dann zur “Einsicht” führen, wenn ihm zuvor die Verantwortung genommen wurde, der er ansonsten instinktiv entsprechend seiner ihm angezüchteten Veranlagungen nachkommen würde. Wenn dies nicht simultan geschieht und er lediglich bestraft würde, käme der Hund in Konflikte und würde im besten Fall nur zu Anpassungs- und Vermeidungsverhalten neigen. Ein solcher Hund ist in seinem Verhalten aber nicht mehr berechenbar.

Und übrigens: Ein Hund, der erfolgreich von seiner Verantwortung entbunden wurde, der er ansonsten entsprechend seinen Veranlagungen nachkommen würde, muss auch gar nicht mehr bestraft bzw. korrigiert werden. Ein solcher Hund, selbst wenn er an oberster Stelle irgendeiner “Liste” stehen würde, läuft völlig entspannt und stressfrei an einer schlaff durchhängenden Leine an Frauchens Seite. Ein solch “erzogener” Hund – denn nichts anderes ist Erziehung – benötigt keine “straffe Hand” mehr.

Ich sehe den wesentlichen Grund für die vermehrt wahrgenommenen Aggressionen von Hunden darin, dass diese mit zunehmender Tendenz nicht mehr in Abhängigkeit und entsprechend ihrer ihnen angezüchteten Veranlagungen gehalten werden, sondern vorwiegend als Begleithunde oder sozialer Ersatz unabhängig ihrer Rasse. Im eingangs genannten Fall des Rottweilers handelt es sich beispielsweise um ein Rentnerpaar, die es nach einem sozialen Partner verlangte. Was zum Teufel veranlasst solche völlig überforderten und verantwortungslos handelnden Menschen, sich eine solche potentielle „Waffe“ anzuschaffen? Von einer artgerechten Haltung, also einer dem Hund übertragenen Verantwortung in Abhängigkeit seines Wesens mit einem entsprechend reglementierten Entscheidungsspielraum, kann hier nicht im Ansatz gesprochen werden.

Und ein Vorwurf sei mir noch gestattet: Was zum Teufel hat den Züchter geritten, diesem Kauf zuzustimmen? Denn nach seiner Befragung war ihm bewusst, welche Veranlagungen das Tier hat, denn sie waren das Zuchtziel. Ist das reine Profitgier?