oder
eine Horrormeldung mit sehr unterschiedlichen Reaktionen!

Obwohl es – zugegeben etwas zugespitzt ausgedrückt – beinahe mein „Täglich Brot“ ist, nach solchen oder ähnlichen Vorfällen entweder vom Amtstierarzt oder von den HundebesitzerInnen selbst um Hilfe gebeten zu werden, ist und bleibt es trotzdem für mich jedes Mal ein grässlicher und völlig unnötiger Anlass der „Hilfeleistung“, weil er in beinahe allen Fällen, in denen ich gerufen werde – mit wenigen  pathologisch bedingten Ausnahmen – zu verhindern wäre.

Der oben genannte Vorfall ging am 17. Mai 2018 durch die Medien und erschütterte die Öffentlichkeit – zu Recht.

Aber ich möchte diesen Vorfall zum Anlass nehmen, die Sache einmal kontrovers darzustellen mit der Hoffnung, dass sich auch diesmal wieder viele provoziert fühlen und an der Diskussion beteiligen. Denn meine Beiträge sind nicht gedacht – wie mir oftmals unterstellt wird – mein Wissen als allein richtiges darzustellen, sondern lediglich zum Nachdenken anzuregen und eine Diskussion zu initiieren, um das Thema Hundeerziehung (nicht Ausbildung) weiter zu entwickeln.

Jedes Mal, wenn eine Meldung wie jene am 17.05.2018 in den Medien auftaucht, reagiert die Öffentlichkeit verständlicherweise geradezu empört und verlangt nicht selten für den Delinquenten inquisitorisch die „Todesstrafe“.

Aber eine ähnliche – nur eben anders begründete – scharfe Reaktion erfahre ich, wenn ich eine der wichtigsten Erziehungsmaßnahmen – nämlich die Bestrafung – versuche zu legitimieren. Ein regelrechter Shitstorm schießt wie eine Lawine über mich hinweg und Begriffe wie Tierquäler oder ähnliche sind noch jene harmlosen.

Gestatten sie mir, einen Vorfall zu schildern, der sich in meinem unmittelbaren Umfeld ereignete:

Ein kleiner Junge, zu dem Zeitpunkt 6 Jahre alt, besuchte wie so oft seine Großeltern und spielte unter Aufsicht in deren Swimmingpool. Und wie für einen sechsjährigen nicht unüblich, verursachte dieses Spiel natürlich Geräusche. Diese provozierten offensichtlich die Aufmerksamkeit des Nachbars Rottweiler. Für die Besitzer des Hundes angeblich ohne Vorwarnung und ohne dass sie hätten reagieren können, überwand dieser, ihren Schilderungen nach, urplötzlich den Elektrozaun nebst Hecke, sprang zu dem Kind in den Pool und attackierte dessen Schwimmhilfe. Der kleine Junge schrie verständlicherweise „wie am Spieß“ – glücklicherweise nur vor Schreck, denn der Hund erwischte „nur“ das Gummitier. Der Opa, der sich – auch glücklicherweise – nur wenige Schritte neben dem Pool befand, reagierte geistesgegenwärtig und entwickelte offensichtlich eine Kraft und Entschlossenheit, die wohl nur ein Opa entwickelt, der das Wohlbefinden seines Enkelkindes bedroht sieht. Er konnte den Hund Sekunden später im Genick ergreifen und aus dem Pool “befördern”.

Was er dann mit diesem Hund anstellte, möchte ich an dieser Stelle nicht schildern. Aber seinen Schilderungen zufolge habe er den Hund drakonisch bestraft. Und nur seine instinktive Achtung vor der Kreatur Hund, der seinen Worten nach der einzige gewesen sei, der eigentlich gar nichts für diesen Vorfall könne, habe ihn davon abgehalten, ihn todzuschlagen oder, wenn er ihn nicht sofort aus dem Pool gekriegt hätte, zu ersäufen.

Die entscheidende Frage im Kontext meines hiesigen Beitrages lautet nun:

„War des Opa’s ‚Strafmaßnahme‘ gerechtfertigt?“

Ich mache keinen Hehl aus meiner Antwort:

„Na selbstverständlich! Sie war sogar alternativlos und die einzig richtige!“

Nach meinen langjährigen Erfahrungen in der Erziehung von auffällig gewordenen Hunden, insbesondere intraspezifisch und interspezifisch sehr aggressiven, bieten sich nur zwei wirkungsvolle und nachhaltige Erziehungsmittel:

1. Die Demonstration: Da bis auf die Jagdaggression und pathologisch bedingte alle anderen Aggressionen in der Selbstverteidigungsabsicht des Hundes begründet sind, muss das Ziel einer intraspezifischen und interspezifischen Sozialisation – also Erziehung – darin bestehen, den Hund demonstrativ von seiner ihm angeborenen Verantwortung für seine eigene Sicherheit bzw. die Sicherheit von Frauchen oder einer Ressource, die ihm eventuell anvertraut wurde, entbunden werden; die effizienteste Methode, dies zu erreichen, ist, ihm in allen Lebenslagen demonstrativ Schutz zu bieten.

2. Die Korrektur: Der Hund wird konsequent unmittelbar nach jedem sozialen Fehlverhalten korrigiert und in Abhängigkeit des Grades des Fehlverhaltens bestraft. Eine nicht erfolgte Korrektur oder Bestrafung wäre nämlich gleichbedeutend mit einer Duldung seines Verhaltens.

Allerdings: Beide Mittel müssen zwingend simultan angewendet werden, weil ansonsten die Korrektur bzw. Bestrafung für den Hund keinen Sinn ergibt und er in Konflikte gerät. Denn solange der Hund nicht von seiner Verantwortung für seine Sicherheit entbunden wurde – er also immer noch selbst für seine Unversehrtheit zu sorgen hat – wäre eine Bestrafung seines Verhaltens, was ja eine Selbstverteidigung darstellt, für ihn nicht nachvollziehbar.

Und übrigens: Sollte ein Hund auch nur das geringste Anzeichen eines aggressiven Verhaltens gegenüber Kindern zeigen – und sei es nur ein Knurren – muss der Hund mit aller Härte korrigiert, also bestraft werden. Nur so kann dem Hund demonstriert werden, dass Kinder ein absolutes „No-Go“ sind und unter dem besonderen Schutz des Menschen stehen.

Und für alle, die jetzt „tief Luft holen“, sei, bevor sie loslegen, folgendes gesagt:

1. Gehen Sie nicht dem Anthropomorphismus auf den Leim und interpretieren die Bestrafung eines Hundes mit gleichen menschlichen moralischen und ethischen Maßstäben. Ein Hund wird eine Bestrafung nicht mit sentimentalen Reaktionen wie einem Beleidigt-Sein quittieren. Für ihn ist eine Bestrafung nichts anderes als eine vermittelte und erkannte Grenze, die er nicht überschreiten soll. Denn nichts anderes haben schon seine Eltern mit ihm praktiziert, wenn sie ihm die Regeln des hündischen Zusammenlebens erklärt haben. Beispielsweise – und aus eigener Praxis bestätigt – wird ein Hund, der in einer Familie lebt und für das Anknurren des kleinen Kindes energisch bestraft wurde, sich nicht schmollend in eine Ecke verkriechen, sondern sogar instinktiv den Schutz dieses Kindes übernehmen, weil ihm demonstriert wurde, dass dieses Familienmitglied einen besonderen Schutz genießt.

2. Ich spreche hier nicht von der Ausbildung des Hundes. Sondern ich spreche ausschließlich von seiner Erziehung, also seiner intraspezifischen und interspezifischen Sozialisierung. Dies hat nichts, aber auch gar nichts mit seiner Ausbildung zu tun. Für letztere können selbstverständlich auch Methoden der Belohnung bzw. Konditionierung angewendet werden und Bestrafungen sind hier gar nicht notwendig. Aber dies steht hier nicht zur Diskussion.

Und ich möchte auch all jenen, die Kritik an der Erziehung durch Bestrafung bzw. Korrektur üben und vehement gegen eine solche sich äußern, ans Herz legen, sich nur einmal für einen kurzen Moment in die Situation zu versetzen, wie sie sich wohl fühlen mögen, wenn sie sich gegenüber einer jungen Familie, deren kleines Kind von einem nicht erzogenen Hund lebensgefährlich entstellt wurde, rechtfertigen müssten. Wenn dann der vom Amtstierarzt beauftragte Hundetrainer bestätigen würde, dass dieser Vorfall hätte verhindert werden können, wenn der Hund konsequent erzogen worden wäre, indem er in ähnlichen Situationen konsequent bestraft worden wäre; ob jene dann immer noch den Mut hätten, sich in Anwesenheit dieser jungen Familie sinngemäß zu äußern, sie würden die Bestrafung in der Erziehung des Hundes konsequent ablehnen? Ich kann all jenen versichern, dass sie sich in solchen Momenten wahrscheinlich vor Scham wünschten, im Erdboden verschwinden zu können.

Ich vermute aber, dass all jene, die die Bestrafung als Erziehungsmethode ablehnen, sich noch nicht wirklich den Unterschied zwischen Ausbildung und Erziehung vergegenwärtigt haben.