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Das wahre Gesicht hinter der schönen Maske der Tierliebe.

Eine mir häufig gestellte Frage ist die nach der Legitimität der Bestrafung. In ihr schwingt zwar meistens ein schlechtes Gewissen mit; ebenso aber auch ein Wunsch nach Legitimität in der leisen Hoffnung auf einen Rest an Zulässigkeit, denn ansonsten würde man mir die Frage ja nicht stellen. Und Hand aufs Herz, wer wollte behaupten, nicht selbst auch schon mal hätte ausrasten können, wenn der Vierbeiner den größten Unsinn angestellt hat, den ein Hund sich nur ausdenken konnte oder scheinbar überhaupt nicht mehr zu machen schien, was er eigentlich machen sollte. Dann könnte man doch schon mal … und den Frust rauslassen, oder?

Aber der Gedanke an Bestrafung ist noch nicht einmal zu Ende gedacht, da erscheinen promt zwei selbstbewusst anmutende Gestalten namens Tierliebe und Tierschutz mit der abschreckenden Keule der Gewalt in der Hand und flüstern mit strengem Blick und erhobenem Zeigefinger Herrchen oder Frauchen ein furchtbar schlechtes Gewissen ins Ohr. Und das mit einem Erfolg, insbesondere in jüngster Zeit, der schon bemerkenswert ist.

Aber verbirgt sich hinter diesen Gestalten auch tatsächlich das, was sie zu sein vorgeben? Erkennt man nicht bei genauerem Hinschauen, dass es sich in Wahrheit nur um zwei sehr schön anzusehende Masken handelt, die die wahren Gesichter dahinter nur verbergen? Bei kritischer Betrachtung entlarven sie sich nämlich sehr schnell als zwei uns sehr gute Bekannte, nämlich Unkenntnis und Unwissenheit.

Es ist immer wieder erstaunlich, welche Erfolge sie erzielen. Und da stellt sich die Frage nach dem Grund ihres Erfolges.

Eine plausible Antwort gibt uns die Sozialpsychologie oder auch die kognitive Psychologie: Immer wenn Gefühle im Spiel sind, haben Rationalität und Fakten offensichtlich nur schlechte Karten. Ein Verkaufspsychologe kann ganze Bücher darüber schreiben, wie beim Konsumenten erfolgreich der Verstand ausgeschaltet werden kann, wenn die Gefühle nur stark genug aktiviert werden. Dann kann man auch einem Piloten einen Rundflug verkaufen. Die meisten Entscheidungen werden nämlich im Bauch getroffen und nicht aufgrund rationaler Abwägungen. Und genau dieses Phänomen nutzen die beiden ganz geschickt aus, ihr mangelndes Wissen und ihre Unkenntnis zu vertuschen. Sie nutzen ganz geschickt die Gefühlswelten, die durch Stimmungen gegen Massentierhaltung und grässlich anmutende Tierversuchsforschung der Pharmaindustrie oder Bilder aus rumänischen Tierheimen geprägt sind, quasi als Hintergrundrauschen, um dem gutgläubigen Hundehalter vor dem Hintergrund dieser diffusen Gefühlspampe einzureden, dass eine Bestrafung etwas sehr Böses sei.

Herrchen und Frauchen sollen stattdessen gefälligst auf ihren wohlfeilen Rat hören und lieber mit solch probaten Zaubermitteln herumexperimentieren, die mit ebenso verlockenden Begriffen verbrämt daherkommen wie „positive Bestärkung“ oder sonstiger Firlefanz. Äußerungen von selbsternannten Tierliebhabern wie, „Bei mir kommt Gewalt und Härte in der Hundeerziehung nicht in Frage“ und ähnlich gelagerter Bullshit verführen den Hundehalter sehr leicht zur Demut. Denn ein Narr, wer heute etwas gegen Tierliebe oder Tierschutz sagen wollte.

Wenn man mich in solchen oder vergleichbaren Situationen nach dem Grund fragt, warum beispielsweise jemand so etwas Widersinniges äußert, obwohl schon der gesunde Menschenverstand dagegen rebelliert, kommt mir immer ein lateinisches Zitat in den Sinn, welches mein Vater mir für solche und ähnliche Situationen mit auf den Weg gegeben hat: Wenn du dir den wahren Grund hinter einer Absurdität nicht sofort erklären kannst, frage dich immer: Cui bono? – Wem zum Vorteil? Oder anders ausgedrückt: Wem nützt es? In diesem Falle liegt bei mir der Verdacht nahe, dass derjenige, der so etwas äußert, entweder mangelndes Wissen vertuschen oder jemanden in seinem Sinne manipulieren will.

Ich bin in meinem Buch ausführlich auf die Legitimität der Bestrafung als Erziehungsmittel und ihr Vorbild in der Natur eingegangen. Die Bestrafung ist das effizienteste Mittel der Erziehung. Wer das nicht glaubt, dem empfehle ich einen Tierparkbesuch, oder einem Hundezüchter über die Schultern zu schauen. Wer hier einen Blick hinter die Kulissen eines Rudellebens wirft, dem wird sehr schnell klar: Eine Erziehung ohne Bestrafung wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Ein Welpe beispielsweise würde niemals die gesamte Komplexität und Vielfalt aller notwendigen Regeln eines intakten Rudellebens begreifen, ohne Sanktionen zu erfahren. Selbst das Spielen wird ständig durch Maßregelungen unterbrochen, wenn der Protagonist über die Stränge schlägt. Denn ihm bleibt nicht viel Zeit, dies alles zu verstehen und zu lernen. Was die Natur dem kleinen Neuankömmling mitgegeben hat, ist zwar ein ziemlich umfangreiches Repertoire an Verhaltensweisen, mittels derer er sich im Wettbewerb gegenüber Konkurrenten und Rivalen durchsetzen kann. Man nennt es auch das agonistische Verhaltensrepertoire. Was die Natur ihm aber nicht mitgegeben hat, und er sich somit erst mühsam aneignen muss, sind die Regeln, nach denen er sie einsetzen darf. Und dazu gehört das Wissen über den ihm zustehenden Entscheidungsspielraum, welches Mittel er wann oder überhaupt anwenden darf. Dieser Erkenntnisgewinn wird entweder durch Methoden des Lernens, also der Nutzung von Vorbildern und ihrer Nachahmung initiiert, oder eben durch Sanktionen im Rahmen der Erziehung. Es erfolgt quasi immer eine Reglementierung, wenn die Grenzen der Zulässigkeit erreicht oder überschritten sind.

Aber lassen Sie mich zunächst den Versuch einer Erklärung geben, was in diesem Kontext unter Bestrafung zu verstehen ist. Weil einige Leser mich ansonsten als Baseballschläger-schwingenden-Tierquäler sehen, wenn ich mich als Befürworter der Bestrafung zu erkennen gebe.

Unter Bestrafung sind alle Mittel der Sanktionen und Reglementierungen zu verstehen, mit deren Hilfe Tiere sich untereinander ihren jeweiligen Entscheidungsspielraum begrenzen. Man könnte sie auch als Korrekturen bezeichnen; das heißt, wenn geklärt wird, wer was machen und wie weit gehen darf. Und ähnlich sieht es in der Beziehung zwischen Hund und Mensch aus. Auch der Mensch muss dem Hund seine Grenzen zeigen, indem er ihm demonstriert, welcher Entscheidungsspielraum ihm zusteht. Und sollte der Hund über diese Grenzen hinausgehen, gilt es ihn zu korrigieren. Welches konkrete Mittel der Maßregelung oder Sanktion einzusetzen ist, ergibt sich aus der Situation und der „Schwere“ der Spielraumverletzung. Aber es darf auch nicht vergessen werden, dass solche Korrekturen für den Hund nicht zwingend etwas Unangenehmes sein müssen. Im Gegenteil, sie geben ihm Orientierung und damit Sicherheit. Und Sicherheit ist für ihn bekanntlich ein sehr wichtiges Grundbedürfnis. Insofern ist es aus meiner Sicht doppelt gefährlich, bei Bestrafung von etwas Schlechtem zu reden.

Allerdings – und damit zur alles entscheidenden Bedingung, um eine Bestrafung nicht nur erfolgreich sein zu lassen, sondern insbesondere auch legitim – muss sie zwingend simultan durch das Beseitigen des Grundes des hündischen Fehlverhaltens begleitet werden. Weil erst dann, wenn der Grund für sein Fehlverhalten nicht mehr existent ist, der Hund auch den Sinn der Reglementierung versteht, ohne in einen Konflikt zu geraten.

Will heißen, ohne dem Hund den Grund für sein vermeintliches Fehlverhalten zu nehmen, wäre die Bestrafung ein ungeeignetes Erziehungsmittel. Wenn ich beispielsweise einem Hund durch mein falsches Verhalten demonstriert habe, dass ich nicht willens oder in der Lage bin, für seine Sicherheit zu sorgen und er demzufolge selbst durch die Nutzung seines agonistischen Verhaltensrepertoires wie beispielsweise die Aggression dafür zu sorgen hat, wäre es widersinnig, ihn aufgrund seines aggressiven Verhaltens zu bestrafen. Denn ich würde ihn dann quasi für ein völlig normales Verhalten maßregeln. Es wäre doch absurd, einen Wachhund für sein Verhalten zu bestrafen, wenn er ein zu bewachendes Revier erfolgreich bewacht.

Wenn ein Hund sich vermeintlich falsch verhält, ist es demzufolge zunächst notwendig, zu hinterfragen, ob sein Verhalten auch aus seiner Perspektive falsch ist und nicht etwa als normal gelten muss und der Mensch auch tatsächlich dafür gesorgt hat, dass es für dieses Verhalten eigentlich gar keinen Grund mehr gibt. Erst dann wäre eine Reglementierung angezeigt:

So beispielsweise im Falle eines kleinen Jack Russel Terrier; nicht größer als anderthalb Handflächen aber ein „Wadenbeißer“ wie er im Buche steht. Mit gefletschten Zähnen, Knurren und Kläffen verbannte er jeden aus seinem Wirkungsbereich, so dieser sich in seine Aggressionsdistanz wagte und biss sogar die Kinder in der eigenen Familie. Dieses Verhalten war bereits deutlich manifestiert, denn er erzielte mit seinen Aggressionen regelmäßig Erfolg. Immer wenn sich ihm jemand näherte, wich dieser reflexartig zurück, sowie die kleine „Bestie“ seine Drohgebärden zeigte. Diesen Hund für seine Aggressionen ausschließlich zu bestrafen, ohne den Grund für seine Aggressionen zu beseitigen, wäre also ein falsches und sinnloses Unterfangen. Der erfolgreiche Therapieansatz bestand demzufolge vielmehr darin, sich ihm zu stellen und auf keinen Fall zurückzuweichen und für sein Verhalten zu reglementieren. Aber unmittelbar danach musste ihm demonstriert werden, dass Herrchen oder Frauchen auch zuverlässig für seine Sicherheit sorgen. Denn dass dies zuvor nicht der Fall war, war offensichtlich der Grund seiner Aggressionen. In solchen Fällen hilft mir immer mein Therapiehund Neo, der quasi auf Kommando Feind oder Ignorant sein kann. Nachdem der Delinquent korrigiert wurde demonstriere ich ihm meinen Schutz.